Stand: Dezember 2022

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen uns, der Ghostthinker GmbH, Hunoldsberg 5, 86150 Augsburg, Deutschland („Wir“), und Ihnen als Kunde/Kundin („Sie“) für Leistungen rund um die Nutzung unserer Interactive Video Suite („IVS“). Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB (hierzu zählen auch Bildungseinrichtungen wie z.B. Hochschulen). Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

1.3 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von uns erstellten / veröffentlichten und Ihnen angenommenen Angebots- und/oder Buchungsunterlagen (im Folgenden gemeinsam „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB geht das Angebot vor.

1.4 Wir können diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen durch Mitteilung an Sie in Textform (also z.B. per E-Mail) ändern. Sie können einer derartigen Änderung innerhalb von vier (4) Wochen ab Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber in Textform widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als von Ihnen genehmigt. Wir werden auf die Genehmigungswirkung im Rahmen unserer Änderungsmitteilung jeweils hinweisen.

2 Unsere Leistungen

2.1 IVS ist ein von uns online bereitgestellter Service, der mit Hilfe einer Software-Erweiterung („Plug-In“) für bestehende webbasierte Lernsysteme („LMS“) nutzbar ist. Mit IVS haben Nutzer eines LMS die Möglichkeit, die didaktischen Möglichkeiten der Videolehre auszubauen.

2.2 Das Plug-In für die Nutzung der IVS ist in der Regel über die Download-Portale / Onlineverzeichnisse der jeweiligen LMS-Anbieter online abrufbar. Handelt es ich bei dem LMS um eine Open Source Lösung, so wird das Plug-In in der Regel unter der gleichen Open Source Software-Lizenz veröffentlicht. Damit Sie die Funktionalitäten von IVS uneingeschränkt nutzen können, erwerben Sie bei uns im Rahmen der Installation des Plug-Ins zeitlich begrenzte Nutzungsrechte.

2.3 Wesentlicher Teil der im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erbrachten Leistungen ist die zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Nutzung der Funktionalitäten von IVS gegen Zahlung einer Vergütung (nachfolgend „IVS-Nutzung“). Wir bieten Ihnen außerdem auf Anfrage „Supportleistungen“ im Zusammenhang mit der Einrichtung und Nutzung von IVS.

2.4 Mit der IVS-Nutzung unterstützen wir Sie mit unseren Leistungen bei Ihren Vorhaben. Die Verantwortung für den Erfolg und Ergebnisse aus der IVS-Nutzung verbleibt bei Ihnen.

2.5 Wir dürfen jederzeit Änderungen an Funktionalitäten von IVS vornehmen, die Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zumutbar sind.

2.6 Nach entsprechender Vereinbarung erbringen wir für Sie zusätzlich zur IVS-Nutzung und den Supportleistungen weitere Leistungen, insbesondere erfolgsbezogene Leistungen wie z.B. die Entwicklung kundenspezifischer Erweiterungen von edubreak® (gemeinsam „Werkleistungen“) oder sonstige Beratungs- und Betreuungsleistungen („Dienstleistungen“). Für Werkleistungen finden die „Ergänzenden Bestimmungen für Werkleistungen“ dieser AGB (Ziffern 12 ff.) ergänzend und gegenüber den übrigen Ziffern dieser AGB vorrangig Anwendung. Für Dienstleistungen finden die „Ergänzenden Bestimmungen für Dienstleistungen“ dieser AGB (Ziffern 18 ff.) ergänzend und gegenüber den übrigen Ziffern dieser AGB vorrangig Anwendung.

 

3 IVS-Nutzung

3.1 Wir ermöglichen Ihnen die IVS-Nutzung durch Freischaltung von IVS, die Sie im Rahmen der entsprechenden Einstellungen im Plug-In bei uns online erwerben können. Wir bieten Ihnen die folgenden Nutzungs-/Vergütungsmodelle für die IVS-Nutzung:

3.1.1 Nutzerbasiertes Modell: Die IVS-Nutzung gilt für Ihre gesamte LMS-Instanz; die Anzahl der innerhalb der Instanz veranstalteten Kurse ist unbegrenzt. Der Umfang der IVS-Nutzung ist abhängig von der maximalen Anzahl der aktiven Benutzerkonten der Instanz über den gesamten Zeitraum. Die IVS-Nutzung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr.

3.1.2 Kursbasiertes Modell: Die IVS-Nutzung gilt für einen einzelnen in der LMS-Instanz veranstalteten Kurs. Der Umfang der IVS-Nutzung ist zudem abhängig von der maximalen Anzahl der TeilnehmerInnen an diesem Kurs. Die IVS-Nutzung erfolgt jeweils für ein Semester (6 Monate).

3.2 Die IVS-Nutzung ist immer an Ihre konkrete LMS-Instanz gebunden.

3.3 Die Darstellung der Nutzungs-/Vergütungsmodelle auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer bleiben vorbehalten. Mit dem Abschluss Ihres Bestellvorgangs geben Sie ein rechtlich bindendes Angebot über den Bezug der entsprechenden IVS-Nutzung ab. Wir nehmen dieses Angebot an, indem wir Ihnen die IVS-Nutzung für Ihre LMS-Instanz freischalten.

3.4 Wir prüfen laufend und nach bestem Wissen und Gewissen die Funktionsfähigkeit von IVS im Zusammenspiel mit den LMS-Produkten, für die wir IVS anbieten. Wir tragen jedoch keine Verantwortung für Fehler und Inkompatibilitäten in IVS, die durch Änderungen der LMS-Produkte und der Schnittstellen zu Plug-Ins von Seiten der LMS-Anbieter entstehen.

3.5 Damit wir Ihre Einhaltung des vereinbarten Nutzungsumfangs prüfen können, sind wir berechtigt, in regelmäßigen Zeitintervallen die Übermittlung anonymisierter und damit nicht personenbezogener Daten (LMS-Instanz, Kursbelegungen, Anzahl aktiver Nutzerkonten) zu Ihrer Nutzung von IVS in unsere Systeme zu veranlassen.

4 Supportleistungen

4.1 Wir unterstützen Sie auf Anfrage bei Installation und Einrichtung von IVS sowie bei der für Sie passenden Auswahl unserer Nutzungs-/Vergütungsmodelle. Wir erbringen diese Supportleistungen per Telefon, E-Mail und/oder Fernwartungs-Tool (z.B. TeamViewer) zu den folgenden Servicezeiten: Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Hamburg oder Bayern) von 09:00 – 17:00 Uhr. Wir rechnen diese Unterstützung nach tatsächlichem Aufwand zu unseren jeweils aktuell geltenden Preisen ab.

4.2 Wir setzen zur Erbringung der Supportleistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils vereinbarten und erforderlichen Qualifikationen ein. Wir sind jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden Ihnen diese Mitarbeiter namentlich kommuniziert, werden wir Sie über den Ersatz informieren.

5 Mitwirkungsleistungen

5.1 Sie erkennen Ihre Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch uns und damit als Ihre vertragliche Pflicht an.

5.2 Die Bereitstellung lizenzierten IVS-Funktionalitäten ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Ihnen eingesetzten Hardware geknüpft. Sie werden sich über die wesentlichen Funktionalitäten von IVS und seine technischen Anforderungen informieren und diese beachten. Sie tragen das Risiko, ob IVS Ihren Wünschen und Gegebenheiten entspricht.

5.3 Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß Ziffer 5.2 können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen von IVS und dem zu Grunde liegenden LMS-Produkt. Wir informieren Sie rechtzeitig vor einer Änderung der Anforderungen und Vorgaben. Sie werden aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen.

5.4 Ihnen obliegt es, die Voraussetzungen bei sich zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um IVS nutzen zu können (z.B. hinsichtlich der Nutzung aktueller Browser). Informationen dazu finden sich u.a. in unseren FAQ.

5.5 Erfüllen Sie eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und können wir unsere Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, können wir Ihnen den hierdurch verursachten Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen.

6 Nutzungsrechte

6.1 Wir räumen Ihnen und den vom Ihnen benannten Nutzern mit Zahlung der geschuldeten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe des jeweiligen Nutzungs-/Vergütungsmodells sowie der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf IVS mittels Telekommunikation zuzugreifen und die mit IVS verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Bedingungen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an IVS, der IVS zu Grunde liegenden Softwareanwendung oder dem Plug-In, erhalten Sie nicht.

6.2 Sie sind nicht berechtigt, IVS über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet, IVS oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

6.3 Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung von IVS; mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.

7 Preise und Zahlung

7.1 Die Preise für die Lizenzierungs- und Supportleistungen richten sich nach den Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs. Wir sind jederzeit berechtigt, die Preise anzupassen.

7.2 Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, als Nettopreise angegeben und verstehen sich ggf. zuzüglich Steuern (z.B. Umsatzsteuer) in gesetzlicher Höhe.

7.3 Sie können die zum Zeitpunkt der Bestellung vorgeschlagenen Zahlungsmittel nutzen. Sie haben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zahlungsmethoden.

7.4 Wenn Ihre Zahlungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können bzw. ausfallen (z.B. bei Rücklastschriften wegen Konto-Unterdeckung oder Angabe einer falschen Bankverbindung), erstatten Sie uns den dadurch entstandenen Schaden.

7.5 Wir sind mit Vertragsbeginn berechtigt, unsere Leistungen in Rechnung zu stellen; das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Abweichend von Satz 1 dieser Ziffer 7.5 gilt für Neukunden Vorkasse. Wir stellen Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form ohne digitale Signatur aus.

7.6 Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

8 Haftung

8.1 Wir haften unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Wir haften ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haften wir auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Zudem ist

8.2.1 die Haftung nach § 536a BGB und

8.2.2 in den Fällen, in denen wir Ihnen IVS kostenlos zu Testzwecken bereitstellen, ist unsere Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3 In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist unsere Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

8.5 Unsere Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

9 Datenschutz

Wir halten die für uns geltenden Datenschutzgesetze ein. Beachten Sie hierzu bitte unsere Datenschutzerklärung.

10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme Ihres Angebots durch uns oder, falls wir vorher mit der Leistungserbringung beginnen, der Tag des Leistungsbeginns.

10.2 Sofern Sie ein nutzerbasiertes Modell (nach Ziffer 3.1.1) gewählt haben, haben Verträge eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Sie und wir haben das Recht, diese Verträge mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Laufzeitende zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein (1) weiteres Jahr.

10.3 Sofern Sie ein kursbasiertes Modell (nach Ziffer 3.1.2) gewählt haben, haben Verträge eine Mindestlaufzeit von einem Semester (6 Monate). Sie und wir haben das Recht, diese Verträge mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Laufzeitende zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Semester (6 Monate).

10.4 Abweichend von Ziffer 10.2 und 10.3 enden alle vor dem 1. August 2022 geschlossenen Verträge mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

10.5 Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als einem (1) Jahr enden mit Ablauf der (festen) Laufzeit, ohne dass es einer einer Kündigung bedarf.

10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.7 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist ausgeschlossen. Eine Übermittlung des Kündigungsschreibens (als Scan) per E-Mail ist zulässig.

11 Verschiedenes

11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11.2 Sie haben kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, Ihre Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, Deutschland, oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl.

Ergänzende Bestimmungen für Werkleistungen

12 Umfang der Werkleistungen

12.1 IVS versteht sich als Standard-Software. Jedoch können wir nach entsprechender Vereinbarung mit Ihnen Leistungen zur Anpassung von IVS an Ihre besondere Bedürfnisse („IVS-Anpassungen“) oder sonstige erfolgsbezogene Leistungen für Sie nach diesen ergänzenden Bestimmungen erbringen. Ihnen ist bewusst, dass wir im Falle von IVS-Anpassungen an in jedem Fall berechtigt sind, die Ergebnisse in das Standardprodukt zu übernehmen.

12.2 Wir erbringen die Werkleistungen wie im Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen, die Vertragsbestandteil werden (z.B. User Stories inkl. Akzeptanzkritieren), vereinbart. In der Regel arbeiten wir nach Methoden der agilen Projektentwicklung zusammen.

12.3 Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, setzen wir IVS-Anpassungen in Form der Entwicklungsbeteiligung nach folgenden Stufen um:

12.3.1 „Entwicklungsbeteiligung Stufe 1“: Wir tragen die Hälfte der Kosten für die IVS-Anpassungen. Sie legen fest, welchen Anteil an der anderen Hälfte der Kosten Sie übernehmen möchten. Für den verbleibenden Anteil suchen wir andere Kunden/Organisationen, die sich die jeweiligen IVS-Anpassungen ebenfalls wünschen und einen Anteil an der Entwicklungsbeteiligung übernehmen möchten. Sobald wir eine ausreichende Zahl von Kunden / Organisationen für die Übernahme der Hälfte der Kosten gewonnen haben, legen wir den Zeitrahmen für die Umsetzung der IVS-Anpassungen nach eigenem Ermessen fest.

12.3.2 „Entwicklungsbeteiligung Stufe 2“: Sie tragen die Hälfte der Kosten für die IVS-Anpassungen, die andere Hälfte der Kosten tragen wir. Direkt nach entsprechender Vereinbarung legen wir den Zeitrahmen für die Umsetzung der IVS-Anpassungen nach eigenem Ermessen fest.

12.3.3 „Entwicklungsbeteiligung Stufe 3“: Sie tragen die Kosten für die IVS-Anpassungen in voller Höhe. Nach entsprechender Vereinbarung beginnen wir so schnell wie möglich und zumutbar mit der Umsetzung der IVS-Anpassungen (der Mindestvorlauf beträgt zwei (2) Monate).

12.4 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den zum Projektbeginn vereinbarten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten bzw. marktüblichen Preise berechnet, es sei denn, es handelt sich um unablässige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen. Soweit ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, sind wir berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.

 

13 Besondere Mitwirkungspflicht

13.1 Sie werden insbesondere Ihnen obliegende Entscheidungen über Durchführung und Inhalt der Leistungen unverzüglich treffen und uns mitteilen sowie unsere Änderungsvorschläge unverzüglich prüfen. Soweit Ihnen dies nicht möglich ist, werden Sie zu unverzüglichen Eskalationen beitragen. Sie sind für die Steuerung Ihrer Mitarbeiter selbst verantwortlich.

13.2 Sie werden uns alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Erbringung der Leistungen notwendig sind, rechtzeitig bereitstellen.

14 Abnahme

14.1 Von uns herzustellende Werkleistungen / Gewerke unterliegen der Abnahme. Ergebnisse von Dienstleistungen unterliegen nicht der Abnahme. Im Angebot kann beschrieben sein, dass definierte Teilergebnisse von Werkleistungen separat abgenommen werden (echte Teilabnahme). Abgenommene Teilergebnisse sind die Grundlage für die Fortführung der Arbeiten; von einem etwaigen Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind sie nicht erfasst. Gegenstand einer separaten Abnahme ist insoweit bloß das vertragsgemäße Zusammenwirken dieser Teilleistungen mit anderen Ergebnissen (Integration).

14.2 Wir stellen Ihnen die Gewerke nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Soweit nicht abweichend vereinbart, haben Sie die Abnahme der Gewerke innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Bereitstellung zu erklären, wenn die erstellten Gewerke keine abnahmeverhindernden Mängel im Sinne der folgenden Regelungen aufweisen.

14.3 Im Falle von Gewerken mit Softwarebezug verständigen wir uns zu Beginn der Vertragsdurchführung auf den Verlauf und Umfang der Abnahmeprüfung. Für die Durchführung der Abnahmeprüfung werden Sie uns Testdaten sowie die von Ihnen erwarteten Prüfungsergebnisse rechtzeitig vor der Bereitstellung der Gewerke in der von uns im Angebot genannten Form zur Verfügung stellen und die vereinbarten technischen Voraussetzungen schaffen. Wir dürfen an der Abnahmeprüfung teilnehmen und die Prüfungsergebnisse einsehen.

14.4 Abnahmeverhindernde Mängel sind Mängel der Klassen 1 und 2 nach folgender Definition:

14.4.1 Mängel der Klasse 1 sind Abweichungen, die zur Folge haben, dass das Gewerk oder ein zentraler Teil davon für Sie nicht nutzbar ist (Beispiel: häufige unvermeidbare Systemabstürze).

14.4.2 Mängel der Klasse 2 sind Abweichungen, die bei wichtigen Funktionen des Gewerkes erhebliche Nutzungseinschränkungen zur Folge haben, die nicht für eine angemessene, Ihnen zumutbare Zeitdauer umgangen werden können (Beispiel: Inhaltlich falsche Anwendungsergebnisse; Fehler in Berichten).

14.4.3 Mängel der Klasse 3 sind alle sonstigen Abweichungen.

14.5 Die Parteien ordnen die bei der Abnahmeprüfung festgestellten Abweichungen den Mängelklassen einvernehmlich zu. Das Ergebnis der Abnahmeprüfung einschließlich der aufgetretenen Mängel sowie deren Klassifizierung dokumentieren Sie innerhalb der Abnahmefrist vollständig in einem Abnahmeprotokoll. Haben Sie die Abnahme zu Recht verweigert, beheben wir die dokumentierten abnahmeverhindernden Mängel. Sodann werden die erforderlichen Teile der Abnahmeprüfung wiederholt.

14.6 Gewerke gelten als abgenommen, sobald Sie diese produktiv nutzen oder innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Übergabe der Gewerke keine Mängelliste übergeben haben, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. Wünschen sie gestalterische Änderungen nach Übergabe der Gewerke oder sonstigen Projektergebnisse, die keine Mängelrüge zum Gegenstand haben, so bemühen wir uns um nachträgliche Berücksichtigung dieser Wünsche.

 

15. Nutzungsrechte

15.1 Im Falle der Entwicklung von IVS-Anpassungen räumen wir Ihnen an den IVS-Anpassungen ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 6 dieser AGB ein.

15.2 Im Falle sonstiger Werkleistungen räumen wir Ihnen an den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht gewähren wir Ihnen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und der Abnahme.

15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung und Abnahme der sonstigen Werkleistungen steht Ihnen das Recht zu, diese wie vereinbart zu testen; dies umfasst nicht das Recht zur operativen Nutzung. Dieses Recht zum Testen erlischt, wenn Sie mit der Bezahlung der Vergütung für mehr als dreißig (30) Tage in Verzug sind. Eine gesonderte Mahnung von uns ist hierfür nicht erforderlich.

15.4 Die Rechtseinräumung nach Ziffer 14.2 gilt nicht für bei uns vorbestehende Materialien oder Lösungen (nachfolgend „Ghostthinker IP“), einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Wir behalten zu jeder Zeit sämtliche Rechte an Ghostthinker IP. Die Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte an den in die Werkleistungen eingebrachten Ghostthinker IP bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung von Ghostthinker IP ist ausgeschlossen.

15.5 Wir sind in jedem Fall berechtigt, unter Wahrung unserer Geheimhaltungspflichten die Werkleistungen einschließlich des bei der Erbringung der Leistungen erworbenen Know-Hows, insbesondere die den Leistungen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.

15.6 Soweit im Rahmen unserer Leistungserbringung Arbeitsergebnisse entstehen, die patent-, gebrauchsmuster- oder designfähig sind, dürfen wir eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Wir werden Ihnen im erforderlichen Umfang das Recht einräumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung für diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.

16 Rechte bei Sachmängeln der Gewerke

16.1 Sie werden uns Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen und dabei konkret und hinreichend detailliert beschreiben. Ihre Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abnahme, es sei denn, wir haben den Sachmangel arglistig verschwiegen; Ihre gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln bleibt unberührt. Bei Teilleistungen kommt es für die Verjährungsfrist auf die Abnahme der betroffenen Teilleistung an. Ihre gesetzlichen Rügeobliegenheiten bleiben unberührt.

16.2 Sachmängel an Gewerken mit Softwarebezug werden einvernehmlich den in Ziffer 13.4 definierten Klassen zugeordnet.

16.3 Wir können die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine Ihnen von uns zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bei Software („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. Wir können auch verlangen, dass Sie an Sie übersandte Programmteile mit Korrekturen („Bug Fixes“) einspielen. Wir können den Zeitpunkt der Nacherfüllung für nicht abnahmeverhindernde Sachmängel nach billigem Ermessen bestimmen.

16.4 Sie werden uns bei der Analyse und Behebung der Mängel im erforderlichen Umfang kostenlos unterstützen. Dies umfasst insbesondere die kostenlose Bereitstellung von Unterlagen und Informationen an uns im zumutbaren Umfang.

16.5 Sie dürfen die vereinbarte Vergütung mindern oder bei abnahmeverhindernden Sachmängeln vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist. Das endgültige Fehlschlagen ist unter Berücksichtigung der Komplexität und der Umstände der Mängelbehebung durch uns zu ermitteln, ist aber noch nicht in jedem Fall nach zweimaligem Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches für einen Mangel anzunehmen. Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung Ihrerseits oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Ihre Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 7 dieser AGB.

16.6 Wir sind nicht verantwortlich für Sachmängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen, von Ihnen vorgegebenen oder von Ihnen genehmigten Leistungsbeschreibungen und -anforderungen (z.B. in Form von User Stories), Ihren Konzepten oder mangelhaften Leistungen oder von Ihnen eingesetzte Dritte beruhen. Wir sind auch nicht verantwortlich für Sachmängel, soweit Gewerke nach ihrer Abnahme verändert wurden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Mangel keine Folge der Änderung ist.

16.7 Beruht die Mangelhaftigkeit auf dem Einsatz mangelhafter Fremdsoftware, die wir zum Zwecke der Leistungserbringung einsetzt und deren Mangel wir nicht selbst beheben dürfen, besteht unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung in der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den jeweiligen Lizenzgebern.

16.8 Sie erstatten uns den durch unberechtigte Mängelrügen entstandenen Aufwand zu den vereinbarten Preisen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung.

17 Geheimhaltung

17.1 Wir sind berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. wir können insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Leistungserbringung hinaus reservieren. Sie sind für die Aufbewahrung Ihrer Projektinformationen und -ergebnisse alleine verantwortlich.

Ergänzende Bestimmung für Dienstleistungen

18. Umfang der Dienstleistungen

Wir erbringen Dienstleistungen für Sie wie im Angebot beschrieben.

19. Änderungen des Leistungsumfanges

19.1 Führen gegenüber der vertraglichen Vereinbarung geänderte Anforderungen von Ihnen oder andere von Ihnen zu vertretende Umstände zu einem erhöhten Aufwand auf unserer Seite, so werden wir Ihnen dies unverzüglich schriftlich mitteilen. Wir werden diese Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abrechnen, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

20. Nachweise, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Nutzungsrechte

20.1 Wir werden Unterlagen und Gegenstände jedweder Art, die Arbeitsergebnisse darstellen, bis zur Übergabe an Sie verwahren.

20.2 Protokolle, Dokumentationen und ähnliche Unterlagen, die Ihnen im Rahmen des Vertrags überlassen wurden, bleiben in unserem Eigentum bzw. dem unserer Subunternehmer und sind auf Wunsch innerhalb angemessener Frist nach Beendigung des Vertrags zurückzugeben.

IVS Demo Enviroment

Get free access to a preset learning environment where you can directly experience all the features and the full potential of the IVS.

After submitting this form, you will be invited to the demo environment and can start right away.

IVS Demo-Umgebung

Erhalte kostenlosen Zugriff auf eine voreingestellte Lernumgebung, in der du direkt alle Funktionen und das volle Potential der IVS erleben kannst.

Nach dem Abschicken dieses Formulars wirst du in die Demo-Umgebung eingeladen und kannst direkt loslegen. 

IVS Freemium Version

We only need some information from you and then you can start. With the submission of the instance ID we will directly activate the freemium for your Moodle instance.

Your data will be transmitted to us and stored for the purpose of customer documentation. You can find more information on this in our privacy policy.

IVS Freemium Version

Wir benötigen nur noch einige Informationen von dir und dann kann es losgehen. Mit Übermittlung der Instanzerkennung werden wir direkt das Freemium für deine Moodle-Instanz freischalten.

Deine Daten werden an uns übermittelt und zum Zweck der Kundendokumentation gespeichert. Weitere Informationen dazu findest du in unseren Datenschutzrichtlinien.

Social Video in Moodle

In this compact online workshop you will get to know the full functionality of the Interactive Video Suite.

Content:

  • What is social video learning?
  • How do I create activities with IVS?
  • How do I use the features in the player? (e.g., creating and evaluating in-video questions)

Duration: 90 min. 

No. of participants: 4-12

For who is this workshop: future and current users of the Interactive Video Suite

Price: 95€ per person (excl. vat)

Social Video in Moodle

In diesem kompakten Online-Workshop lernen Sie die volle Funktionsvielfalt der Interactive Video Suite (IVS) kennen.

Inhalt:

  • Was ist Social Video Learning?
  • Wie erstelle ich Aktivitäten mit der IVS?
  • Wie nutze ich die Funktionen in dem Player?
    (z.B. Erstellung und Auswertung von In-Video-Fragen)

Dauer: 90 Min. 

Teilnehmerzahl: 4-12

Zielgruppe: zukünftige und aktuelle Nutzer:innen der Interactive Video Suite

Preis: 95€ p.P. (exkl. Mwst.)